AGBs 2018-10-17T12:33:32+00:00
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WDM Metallbau GmbH

Neurheder Straße 18c, 26899 Rhede/Ems

1.

Die Rechtsbeziehungen aus sämtlichen Verträgen zwischen Auftragnehmer/Lieferant und der Fa. WDM richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarrungen. Die Verkaufsbedingungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.

2.

Bestellung und Annahme sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn sie von WDM schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsveränderungen des Auftragnehmers nach Vertragsabschluß.

3.

Sofern keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, sind die Rechnungen in zweifacher Ausfertigung an die Fa. WDM zu leiten. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Fa. WDM  abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.

4.

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Interna, die ihnen durch die Geschäftsbedingung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Sie dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster oder ähnliche Gegenstände sowie vertrauliche Angaben, die dem Auftragnehmer von Fa. WDM  zur Verfügung gestellt oder von ihr bezahlt werden, bleiben Eigentum von Fa. WDM. Sie dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht und nur mitvorheriger schriftlicher Zustimmung von Fa. WDM für Lieferung an Dritte verwendet werden. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.

5.

Der Auftragnehmer muss für seine Lieferungen oder Leistungen die neuesten anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften sowie die vereinbarten technische Daten einhalten. Weiterhin sind Nachweise über die Führung in der Bauregelliste sowie Werkszeugnisse kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Materialien, die aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, sonstigen Bestimmungen oder aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer Wirkung auf die Umwelt eine Sonderbehandlung in Bezug auf Verpackung, Transport, Lagerung, Umgang und Abfallbeseitigung erfahren müssen, wird der Auftragnehmer an Fa. WDM mit dem Angebot ein vollständig ausgefülltes Sicherheitsdatenblatt und ein zutreffendes Unfallmerkblatt (Transport) übergeben. Im Falle von Änderungen der Materialien oder der Rechtslage wird der Auftragnehmer an Fa. WDM aktualisierte Daten- und Merkblätter übergeben.

6.

Für alle von uns eingebauten Elemente beträgt die gesetzliche Gewährleistungsdauer 5 Jahre. Außer auf Klimageräte, Lichtleisten sowie Markisen und alle elektrischen Anlagen. Hier gilt die Gewährleistungsdauer von 2 Jahren. Wir weisen jedoch hiermit ausdrücklich darauf hin, dass alle beweglichen Elemente, wie z.B. Fenster, Türen usw. einer jährlichen Wartung unterzogen werden müssen.

7.

Der Auftragnehmer haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Lieferungen und Leistungen aus der Verletzung erteilter oder angemeldeter Schutzrechte ergeben. Der Auftragnehmer stellt Fa. WDM von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Rechte frei. Mit der Lieferung eines urheberrechtlich geschützten Werkes erhält Fa WDM vom Auftragnehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht.

8.

Stellt der Auftragnehmer seine Zahlung ein oder wird das Konkursverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist Fa. WDM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit kein Rücktritt erfolgt, kann Fa. WDM einen Betrag von 10% der Vergütung als Sicherheit für alle vertraglichen Ansprüche bis zum Ablauf der vertraglichen Gewährleistung einbehalten.

9.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Für die Auslegung des Vertrages ist der deutsche Wortlaut maßgebend. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Lieferungen oder Leistungen ist das Werk bzw. die entspr. Baustelle von Fa. WDM. Im übrigen ist Erfüllungsort Rhede/Ems. Frachtkosten, Rollgeld etc. hat grundsätzlich der Auftragnehmer zu zahlen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Papenburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Fa. WDM ist berechtigt, auch im Sitz des Auftragnehmers Klage zu erheben.

10.

Die Gefahr geht erst auf Fa. WDM über, wenn die Ware mit entspr. unterzeichnetem Lieferschein von Fa. WDM angenommen wurde.

11.

Teillieferungen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Fa. WDM möglich. Lieferungen haben grundsätzlich in der vereinbarten Frist bzw. zum vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Verzugsstrafen behält sich Fa. WDM ausdrücklich vor.

12.

Zahlungen erfolgen grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen abzüglich 3% Skonto oder 60 Tage netto, wenn nichts anderes vereinbart wird.

Fa. WDM Metallbau GmbH

Neurheder Straße 18c

26899 Rhede/Ems

Telefon:04964 1580

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